Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall – was müssen Selbständige beachten

Jeder, der Angehörige hat, die wirtschaftlich von ihm abhängen, sollte sich über eine Vorsorge für den Ernstfall Gedanken machen: Denn ein unerwarteter Todesfall kann für die Hinterbliebenen nicht ein persönlich tragisches Ereignis sein, sondern auch längerfristig zu einem finanziellen Desaster, wenn man vom Einkommen des Verstorbenen abhängig war.
Für Selbstständige kann dies im besonderen Maße gelten. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hat, dessen Angehörige sind durch Witwen-/Witwer- bzw. Waisenrenten geschützt – wobei auch hier besser von einem Teilschutz die Rede ist. Denn zum Einen liegen die Renten durch das Rentenniveau deutlich unterhalb des gewohnten Einkommens, zum anderen wird die Rente durch verfrühten Zugang sowie die Rentenart durch weitere Diskontfaktoren reduziert. Eine vierköpfige Familie mit einem Hauptverdiener darf im Ernstfall kaum mit mehr 30% von dessen Einkommen rechnen. (die tatsächliche Berechnung von Renten ist komplex und individuell. Ihre aktuellen Ansprüchen sollten der jeweils aktuellen Renteninformation zu entnehmen sein. Bei Fragen oder Verständnisproblem kontaktieren Sie uns gern!)
Bereits bei Ansprüchen aus der GRV können erhebliche Lücken auftreten. Da Selbstständige sich häufig die GRV-Beiträge sparen, ist die Absicherungslücke in diesen Fällen umso größer. Für Selbstständige mit Familie gehört die Hinterbliebenenabsicherung zu den wenigen wirklich wichtigen Vorsorgebereichen, über die man sich zumindest mal umfassend (also auch unter Einschluss von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Umständen) Gedanken machen sollte. Ob und inwieweit man vorsorgen muss und ob im Rahmen einer Risikolebensversicherung oder auf anderen Wegen, ist dann zu sehen. Sie haben Fragen zu dem Thema oder brauchen Unterstützung bei der Ermittlung ihres Vorsorgebedarfs? Wir helfen Ihnen gern!