Absicherung bei Pflegebedürftigkeit

Die finanzielle Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird immer wichtiger. Und zwar aus 2 Gründen: Zum Einen wird mit steigender Lebenserwartung das Risiko, alters- und krankheitsbedingt auf Pflege angewiesen zu sein, immer größer. Zum Anderen werden im Zuge des demographischen Ungleichgewichts in Deutschland (in Kombination mit steigender Lebenserwartung) die Pflegekosten stetig steigen. Hier greifen die üblichen Marktmechanismen aus Angebot und Nachfrage. Ein Nachfrageüberhang im Markt der Pflegeangebote ist schon jetzt spürbar.
Zwar ist auch für Selbstständige eine Pflegeversicherung Pflicht, ob im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung oder mit einer privaten Pflegepflichtversicherung beim privaten Krankenversicherer. Doch die Leistungen aus dieser Pflegeversicherung – die beiden Varianten unterscheiden sich da nicht – decken in vielen Konstellationen nur so geringe Teile der tatsächlichen Kosten, dass die erforderliche Eigenleistung das Einkommen übersteigt, zumal wenn dieses altersbedingt geringer ist.
Es empfiehlt sich für nahezu jeden, einen möglichen zusätzlichen Absicherungsbedarf für den Fall der Pflegebedürftigkeit zu thematisieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Zweierlei spricht dafür, dass auch jüngere Menschen dies tun: Erstens sind gerade nachhaltig kalkulierte Angebote, die Deckungsrückstellungen fürs erhöhte Risiko im Alter aufbauen, naturgemäß umso günstiger, je jünger. Zudem fallen Gesundheitsprüfungen in jüngeren Jahren zum Vorteil des Versicherten aus. Zweitens ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit zugegebenermaßen für Jüngere zwar deutlich geringer, aber es ist nicht ausgeschlossen.
Man beachte hierbei auch, dass die Absicherung von Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung in der Regel nur den Einkommensausfall decken soll. Mit der Pflegebedürftigkeit enstehen Kosten, die den üblichen Lebensstandard deutlich übersteigen können.
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