Altersvorsorge/Ruhestandsplanung für Selbstständige

Dass die meisten Fachleute auf Grund der demographischen Struktur ein Absinken des Rentenniveaus erwarten, ist hinlänglich bekannt. Zusätzliche Vorsorge gilt schon als fast als Gebot des gesunden Menschenverstandes. Für viele Selbstständige ist dies ein Grund, von ihrer Sozialversicherungsfreiheit Gebrauch zu machen und gar nicht erst Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu bezahlen. Damit ist die Frage nach dem Ein- und Auskommen im Ruhestand aber nicht beantwortet, sondern stellt sich umso mehr.
Selbstständige sollten sich darüber Gedanken machen, wann sie zu arbeiten aufhören wollen/müssen/können und wovon sie dann ihren Unterhalt bestreiten wollen. Dazu sollte man sich den eigenen Bedarf sowie Einkommensquellen bzw. Kapitalrücklagen vor Augen führen mitsamt ihren steuerlichen und möglicherweise sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Zugleich sollte man das so genannte “Langlebigkeitsrisiko” bedenken, also den Umstand, dass man von Rücklagen möglicherweise sehr lange zehren “muss”.
Um Lücken zu schließen, die sich dabei auftun, fördert der Staat mit der Basisrente (auch als Rüruprente bekannt) private Sparmaßnahmen. Die Beiträge werden hierbei zusehends mehr abzugsfähig vom aktuell zu versteuernden Einkommen (zvE), während die späteren Leistungen dann vollständig zu versteuern sind. Die Pointe sind hierbei die erwartbaren unterschiedlichen persönlichen Grenzsteuersätze: Während bei (hohem) zvE während des Berufslebens jeder zusätzliche Euro mit hohem Satz zu versteuern ist, ist bei geringerem zvE der Steuersatz für jeden zusätzlichen Euro geringer.
Aus dieser steuerlichen Begünstigung kann sich ein erheblicher Vorteil ergeben. Letztlich ist hier aber auf die genaue Ausgestaltung der entsprechenden Verträge durch die privaten Anbieter zu achten. Ist die Rendite auch nach Abzug der Kosten attraktiv? Inwieweit ist die in Aussicht gestellte Leistung mit Risiken versehen oder garantiert? Passt die (fehlende) Flexibilität zur Lebensplanung? Denn der Gesetzgeber koppelt die Begünstigung durch die nachgelagerte Besteuerung an die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital weitestgehend gebunden ist und frühestens ab dem üblichen Renteneintrittsalter für eine lebenslange Rente (Leibrente) verfügbar ist.
Diese Umstände sind zu bedenken und möglicherweise anderweitig vorzusorgen, ggf. auch jenseits klassischer Versicherungsprodukte. Aber auch hier sind stets die Risiken zu bedenken: Und zwar die persönlichen in Kombination mit den Risiken, die sich aus den gewählten Anlageklassen ergeben.
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