Absicherung bei Krankheit für Selbstständige
In Deutschland unterliegen Selbstständige Krankenversicherungspflicht und Pflegeversicherungspflicht, können aber – zumindest im ersten Schritt – zwischen beiden Strängen des dualen Gesundheitssystems wählen: Bei Eintritt in die Selbstständigkeit sind sie berechtigt, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben. Sie können sich aber auch – mit Eintritt in die Selbstständigkeit oder später – für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Dann aber ist eine spätere Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Solange man selbstständig ist, ist dies i.d.R. ausgeschlossen.
Da für sie kein Arbeitgeber einen Anteil übernimmt, zahlen Selbstständige in der GKV den vollen Beitrag von 14% des Einkommens (+0,6% fürs Krankengeld) zzgl. des Zusatzbeitrags für die jeweilige Kasse. Dabei liegt das jeweilige Einkommen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit knapp 4.700 EURO monatlich zugrunde. Der Beitrag liegt also höchstens bei ca. 680 EURO im Monat. Es wird jedoch in jedem Fall angenommen, dass Selbstständige eine Einkommen von mindestens gut 1.000 EURO monatlich haben. Knapp 150 EURO monatlich ist also der Mindestbeitrag. Außerdem werden bei freiwilliger Versicherung in der GKV sämtliche Einkunftsarten (etwa auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge) zur Beitragsbemessung herangezogen.
Soziale Pflege- bzw. privat Pflegepflichtversicherung
Wer in der GKV krankenversichert ist, muss auch die verpflichtende Pflegeversicherung im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung bei seiner Kasse wahrnehmen. Hierfür werden zusätzlich 3,05% (bzw 3,3% für Kinderlose) vom Einkommen fällig. Hier gelten die gleichen Beitragsbemessungsgrenzen wie bei der Krankenversicherung. Maximal können also nochmal gut 150 EURO monatlich hinzukommen.
Solidarprinzip mit Sachleistungen vs. Äquivalenzprinzip mit Kostenerstattung
Die GKV ist bestimmt vom Solidarprinzip: Die jüngeren, „gesünderen“, leistungsfähigeren stehen ein für die älteren, krankeren, schwächeren. Auch sieht die GKV eine Familienversicherung vor, die Kinder und nicht anderweitig versicherte Ehepartner ohne zusätzlichen Beitrag kostenfrei mitversichert.
So resultieren aus hohem Einkommen (bei geringen familiär bedingten Lebenshaltungskosten) recht hohe Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Versicherten erhalten von der GKV i.d.R. Sachleistungen. D.h., der Versicherte nimmt Leistungen von Ärzten, Krankenhäusern usw. sowie Medikamente und Hilfsmittel in Anspruch. Die Leistungserbringer bzw. „Händler“ rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Welche Leistungen der Versicherungsschutz umfasst, wird im 5. Sozialgesetzbuch sowie durch Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschuss aus Vertretern der Krankenkassen und der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser etc.) beschlossen. Die Vergütungen werden indes zwischen Kassenärzten Verbänden und den Krankenkassen regional ausgehandelt. Durch Zusatzbeitrag und eine gewisse Freiheit in der Gestaltung der Leistungen können und sollen gesetzliche Krankenkassen seit einigen Jahren zunehmend um Mitglieder konkurrieren. Dies führt zu etwas mehr Verbraucherorientierung in der GKV.
In der PKV beruhen die Leistungen demgegenüber auf Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherten. Die Krankenversicherungspflicht schreibt lediglich vor, dass der Versicherungsschutz für ambulante und stationäre medizinische Behandlung maximal 5000 EURO an Selbstbeteiligung pro Jahr vorsehen darf. Dementsprechend bietet die PKV keineswegs zwingend das höhere Leistungsniveau, wie häufig behauptet. Vielmehr kommt es darauf an, was vereinbart ist. Und das kann in vielen Bereichen unter dem GKV-Niveau sein. Die GKV beinhaltet sogar Leistungen, die auch in hochwertigen und teuren PKV-Tarifen normalerweise nicht enthalten sind.
Darüber hinaus ist lediglich die private Pflegepflichtversicherung, die privat Versicherte bei Ihrem Krankenversicherer abschließen müssen, am Leistungsrahmen der sozialen Pflegeversicherung in der GKV orientiert.
Die Preise und Gebühren für medizinische Leistungen sind zu großen Teilen gesetzlich reguliert, woran sich PKV-Tarife orientieren. Die Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen und Produkten erfolgt weitestgehend eigenverantwortlich. Leistungserbringer rechnen direkt mit dem Privatpatient ab. Dieser kriegt dann eine Erstattung durch den Versicherer im vereinbarten Rahmen. Bei der Entscheidung für eine PKV sollte man darauf achten, die vereinbarten Bedingungen vor allem in ihren praktischen finanziellen Konsequenzen im Versicherungsfall zu verstehen.
Der Beitrag für eine PKV indes orientiert sich nicht am Solidarprinzip, sondern am Äquivalenzprinzip. Zwar gibt es auch in der PKV Versichertenkollektive. Aber jeder Versicherte zahlt entsprechend seinem statistischen Krankheitskostenrisiko und dem vereinbarten Niveau der Erstattung dieser Kosten, nicht entsprechend seinem Einkommen bei standardisierten Versicherungsleistungen.
Achtung: Beitragsentwicklungen
Somit können insbesondere gut verdienende Selbstständige viel an Beitrag einsparen. Und das grundsätzlich auch nachhaltig. Denn bei der substitutiven Krankenversicherung – also der privaten Krankenversicherung, die ersatzweise statt der gesetzlichen die Krankenversicherungspflicht erfüllt – kommt hinsichtlich des planmäßig steigenden Risikos im Alter ein Kapitaldeckungsverfahren zur Anwendung, das einen konstanten Zahlbeitrag über die gesamte Versicherungsdauer anstrebt. Somit ist auch das Eintrittsalter für die Beitragshöhe relevant: Je höher, desto kürzer die Zeit, Rückstellungen für das kostenintensivere Alter zu bilden. Also muss man mehr zahlen.
Dabei werden jedoch nicht die steigenden Aufwendungen durch medizinische Weiterentwicklung berücksichtigt (die in den letzten Jahren oft über der allgemeinen Inflation lagen). Ferner können sich Annahmen der jeweiligen Kalkulation (etwa Lebenserwartung oder dem Zinsniveau) als falsch erweisen. Dies kann Beitragsanpassungen, insbesondere Erhöhungen des Beitrags zur Folge haben. Das Risiko von Beitragserhöhungen ist global in der PKV nicht höher als in der GKV. Wesentliche Einflussfaktoren sind in beiden Systemen zum Großteil gleich. (Hier gehen wir etwas mehr ins Detail!) Das individuelle Risiko, dass der Beitrag nicht mehr zur persönlichen finanziellen Situation passt, ist jedoch nur in der PKV gegeben. Dieses sollte vor einer Entscheidung für die PKV unbedingt berücksichtigt werden, zumal im Zusammenhang mit den eingeschränkten Rückkehrmöglichkeiten. Trifft man eine Entscheidung für die PKV, so sollte man einen Anbieter wählen, der plausibel kalkuliert und nachhaltig leistungsfähig ist, soweit aktuelle Indikatoren ein solches Urteil hergeben.
Achtung: Familienplanung und Steuern
Vor der Entscheidung für eine PKV sollte insbesondere auch die Familiensituation bzw. die Familienplanung berücksichtigt werden. Denn Familienmitglieder kosten in der PKV zusätzlich. Im Einzelfall kann man hier jedoch auch sehr günstige Lösungen finden.
Nicht zu vernachlässigen beim Beitragsvergleich ist auch, dass der GKV-Beitrag in Gänze steuerlich geltend gemacht werden kann (abgesehen vom Beitragsteil für ein Krankengeld). Der ohnehin schon geringere PKV-Beitrag kann häufig nicht voll abgesetzt werden. Damit kann eine stattliche Ersparnis vor Steuern gerade bei Gutverdienern (starken Steuerzahlern) nach Steuern recht markant schrumpfen.
PKV finden
Die Entscheidung für (bzw. gegen) eine private Krankenversicherung ist – auch für Selbstständige – äußerst komplex. Zunächst ist zu überlegen, ob eine private Krankenversicherung überhaupt in Frage kommt. Dann ist ggf. sowohl ein Verständnis für die relevanten Leistungen als eine Einschätzung des Anbieterunternehmens erforderlich für eine qualifizierte für einen bestimmten Tarif.