Kostenentwicklung in der Krankenversicherung: Risiken in GKV und PKV
Durch rasant steigende Beiträge ist die private Krankenversicherung in der Vergangenheit in Verruf geraten. Dabei schwingt oft die Unterstellung mit, dass die PKV junge gesunde Menschen mit niedrigen Beiträgen anlockt, die dann im Alter bei höherer Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Produkten in die Höhe schnellen (ohne dies dem Versicherten bei Abschluss transparent gemacht zu haben). Oder auch der diffuse Verdacht, dass in der PKV die Jungen die Alten mitfinanzieren (wie in der gesetzlichen ) und dass dann, wenn die Jungen sich immer weniger für die PKV entscheiden, die Alten allein in der PKV sind und ihre altersbedingt viel höheren Kosten mit extremen Beiträgen selbst tragen müssen.
Beides ist falsch. Denn die substitutive Krankenversicherung, also die Krankenkostenvollversicherung, die bei Nichtsozialversicherungspflichtigen an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung treten kann,
muss gemäß §146 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) „nach Art der Lebensversicherung“ geführt werden. D.h. insbesondere, dass sie für künftige Kosten, denen keine künftigen Beitragseinnahmen gegenüberstehen, Rückstellungen bilden muss. Und da §10 Krankenversicherungsaufsichtsverordnung auch planmäßig steigende Beiträge (etwa entsprechend dem planbaren höheren Risiko im Alter) ausschließt, darf die Krankenversicherung nicht mit Lockvogelangeboten, wie oben angedeutet, arbeiten. Vielmehr muss der Versicherungsbeitrag so kalkuliert werden, dass er eingedenk des steigenden Risikos im Alter konstant bleibt. Also wird ausgehend vom jeweiligen Lebensalter und unter Annahme der Lebenserwartung eine Prämie bestimmt, die während der Zeiten mit geringem Kostenrisiko (also in den jungen Jahren) höher ist, als die Leistungen eigentlich erfordern. Aus dem „zu viel gezahlten“ Beitrag werden Rückstellungen verzinslich gebildet für Zeiten, in denen das Risiko höher ist (also im Alter), als es von der Prämie gedeckt allein wird.

Natürlich deckt nicht jeder Einzelne mit seinen Beiträgen eins-zu-eins seine Kosten. Auch in der PKV werden Kollektive gebildet, die ihr gemeinsames statistisches Risiko decken. Aber dabei stehen eben weniger Kranke für häufiger bzw. schwerer Kranke ein, nicht jüngere für Ältere.
Woher kommen dann aber die Beitragssprünge? Zum einen daher, dass die Kalkulation die Inflation komplett unberücksichtigt lässt. Und insbesondere die Kostenanstiege in Gesundheitsbranche lagen in den vergangegen Jahrzehnten phasenweise deutlich über den allgemeinen Preisentwicklungen.
Außerdem enthalten die jeweiligen Kalkulationen Annahmen. Ganz wesentlich dabei sind Annahmen zu Lebenserwartung und Zinsen (die aus den Alterungsrückstellung über die Versicherungsdauer resultieren). Nun hat sich die Lebenserwartung – auch auf Grund des medizinischen Fortschritts – erhöht. Es muss kommt also bei jedem Versicherten zumindest statistisch etwas Zeit hinzu, die i.d.R. kostenintensiv ist. Die Zinsen indes sind in den letzten Jahren stark gesunken. Der Zins, mit dem die im Alter verfügbaren Mittel aus Alterungsrückstellungen kalkuliert werden (Rechnungszins), war in der Vergangenheit deutlich höher, als viele Versicherer zuletzt erwirtschaften konnten.
Außerdem muss der Versicherer auch Annahmen zum Verhalten der Versicherten treffen. Dazu liegen jedoch nicht immer historische Daten vor und selbst bei Vorerfahrungen kann es sein, dass sich das Versichertenverhalten ändert.
Bei allen Kalkulationsannahmen ist der Versicherer angehalten, plausible Annahmen zu treffen, und wird dabei auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie einem externen Treuhänder beaufsichtigt. Jedoch sind auch die plausibelsten Annahmen bzgl. der Zukunft nicht davor gefeit, sich durch abweichende Entwicklungen als falsch zu erweisen, zumal wenn sie sich auf die Dauer von ca. zwei Dritteln eines Menschenlebens beziehen.
Zugeben muss man aber auch, dass in der Vergangenheit manche Versicherer im Rahmen der gegebenen Regulierungen gern allzu ambitioniert kalkuliert haben. Schadenentwicklungen wurden etwa so niedrig wie möglich und der Rechnungszins indes optimistisch hoch angenommen. Und hier sind dann auch starke Steigerungen zumal für ältere Privatpatienten aufgetreten.
In diesen Punkten ist jedoch auch das Aufsichtsregime strenger und besser geworden und setzt inzwischen engere Grenzen im Sinne einer konservativen Kalkulation. Dennoch ist es stets geboten bei der Entscheidung für einen PKV-Tarif und Anbieter zu berücksichtigen, inwieweit ein ggf. niedriger Beitrag zukunftsfähig sind. Zwar machen die Anbieter – sicherlich teilweise berechtigt – Wettbewerbsinteressen geltend gegen eine ganz transparente Veröffentlichung von Kalkulationsgrundlagen. Jedoch kann man anhand verschiedener Kennzahlen durchaus Indikatoren bzgl. der nachhaltigen Leistungsfähigkeit eines Versicherers gewinnen.
Zu sprunghaften Anstiegen von PKV-Beiträgen führt zudem ein formeller Umstand: Die PKV-Anbieter müssen regelmäßig die aktuellen Beiträge und Kalkulationsannahmen mit tatsächlichen Entwicklungen abgleichen, auch unter Aufsicht eines unabhängigen Treuhänders. Abweichungen führen jedoch erst ab gewissen Schwellen (5 bzw. sogar 10%) zu Anpassungen von Prämien. In der Praxis führt das dazu, dass Beitragserhöhungen recht sprunghaft stattfinden im Unterschied zu vielen anderen Bereichen, wo sich Preise eher „schleichend“, planmäßig oder in geringeren absoluten Beträgen erhöhen.
Die Kostenentwicklung in der privaten Krankenversicherung ist auch begrenzt durch gesetzgeberische Maßnahmen. So müssen Versicherte bis zum 65. Lebensjahr auf die Bruttoprämie, die sowohl Risikobeiträge inkl. Alterungsrückstellungen als auch Verwaltungs – und Abschlusskosten enthalten, einen 10% Zuschlag zahlen, der in Alterungsrückstellungen geht. Auch ist ein Großteil einer über den Rechnungszins hinaus erzielten Rendite den Alterungsrückstellungen gutzuschreiben. Individuell müssen die Versicherer ihren Versicherten einen Basistarif anbieten, der am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert ist und dessen Beitrag maximal dem aktuellen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen darf.
Bei einer genaueren Betrachtung muss man auch sehen, dass die Entwicklung der Kostenbelastung für Versicherte in gesetzlicher Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung in den letzten 10 Jahren ähnlich war, sogar leicht höher bei der GKV waren.

Und dabei sind 2 Punkte noch ausgespart: In der Vergangenheit haben neben Änderungen des Beitragssatzes (bzw. der Zusatzbeiträge), der Beitragsbemessungsgrenzen und der Gehaltsentwicklung, auch zunehmende Eigenbeteiligungen, die aus Leistungskürzungen resultieren, zu Mehrbelastungen der (kranken) Versicherten geführt. Dies ist auch eine Reaktion auf Missverhältnisse zwischen Beitragseinnahmen und Leistungen. In der PKV ist derlei unüblich. Stattdessen erhöhen sich die Beiträge für alle Versicherten, nicht nur die Kosten für Leistungsbedürftige.
Außerdem werden „versicherungsfremde“ Leistungen der GKV aus Bundesmitteln bezuschusst. Bei diesen Leistungen handelt es sich etwa um die Familienversicherungen oder auch Unterstützung bei Schwangerschaft, Leistungen, die so in der PKV nicht enthalten sind (zumindest nicht standardmäßig) . Hieraus ergeben sich weitere Belastungen nicht nur der Versicherten, sondern aller Steuerzahler.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist natürlich nicht minder von Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen betroffen. Im Gegenteil: Geht man davon aus, dass Menschen mit bereits bestehenden Vorerkrankungen bereits in jungen Jahren tendenziell nicht in die private Krankenversicherung gehen bzw. kommen, dürfte die GKV hierunter sogar stärker leiden.
Und letztlich kriegt das auch in der GKV der Versicherte zu spüren. Ebenso belastet eine steigende Lebenserwartung auch die GKV. Mehr noch: Die gesetzliche Krankenversicherung ist durch der demographischen Situation und Entwicklung mit einer enormen Herausforderung konfrontiert, die zumindest konzeptionell auf Grund des oben erläuterten Kapitaldeckungsverfahrens nicht vorgesehen ist.
Dies sind jedoch allgemeine Betrachtungen. Das individuelle Risiko eines Missverhältnisses von Einkommenssituation und Krankenversicherungsbeitrags ist so nur in der PKV gegeben. Zwar ist es (mit dem Basistarif) begrenzt auf den Höchstbeitrag zur GKV. Aber auch dieser ist stattlich, wenn man eben kein Gutverdiener (mehr) ist. Demgegenüber ist das Risiko, als gesunder Gutverdiener den demographischen Wandel durch einen immer höher werdenden GKV-Beitrag mitzutragen, deutlich leichter verdaulich.
Unser Hinweis: Wer in jungen Jahren in die PKV wechselt, sollte dies im Rahmen einer Kostenersparnis machen und dabei einen ordentlichen Teil seiner Ersparnis in die persönlichen Rücklagen fließen lassen. Zwar ist, wie erläutert, die PKV inzwischen systematisch robust aufgestellt. Aber das individuelle Risiko, stärkerer Beitragsanstiege bei zugleich sinkendem Einkommen lässt sich nie ausschließen.
Gern helfen wir Ihnen, zu prüfen, ob und inwieweit eine private Krankenversicherung für Sie in Frage kommt!